Erneuerbare Energien Gesetz in Deutschland

Nachfolgend zum Stromeinspeisegesetzes kam im Jahr 2000 das Erneuerbare Energien Gesetz zu Tage mit dem Ziel: Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland.

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Erneuerbare Energien Gesetz
Foto von Andreas Gücklhorn auf Unsplash

Das zentrale Ziel des Erneuerbare Energien Gesetz ist es, die Energieversorgung Deutschlands weiter, so umzugestalten, dass bis 2025 bis zu 45 % des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Im Jahr 2021 lag der Anteil von erneuerbaren Energien bei der Stromversorgung Deutschlands bei etwa 40 %. Die restliche benötigte Energie wird aktuell immer noch aus Kohle, Gas, Öl und Atomkraft gewonnen. Bis zum Jahr 2035 sollen es jedoch 60 %, und bis 2050 sogar 80 % sein. So soll der CO₂-Ausstoß Deutschlands deutlich gesenkt, und so auch eine weitere Klimaerwärmung des Planeten verhindert werden.

Was wurde mit den Geldern gemacht?

Mit diesem Gesetz wurde eine Zulage auf den gültigen Strompreis erhoben, die dafür genutzt wurde, Förderprojekte im Bereich erneuerbarer Energien zu finanzieren. Zum Beispiel wurden die Gelder aus der Umlage dafür verwendet, um die garantierten Einspeisevergütungen für Anlagenbetreiber von Solaranlagen zu finanzieren.

Jeder Endverbraucher hat die Umlage bis zum Jahr 2022 mitbezahlt, dann wurde sie aufgrund der schlechten Wirtschaftslage und zur Entlastung der Bevölkerung wieder abgeschafft.

Wie geht es weiter mit dem EEG?

Allerdings sind die Leistungen für Förderung erneuerbarer Energien damit nicht gestrichen. Die Kosten dafür sollen ab 2023 vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Im Moment sind ca. 13,6 Milliarden Euro auf dem EEG-Konto der Bundesregierung zu verzeichnen. Diese Summe wird auch in Zukunft dafür verwendet, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland voranzutreiben und zu fördern.

Info intern: Was ändert sich im EEG 2023?

Mit den Mitteln aus dem Bundeshaushalt kann jeder, der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist, von den garantierten Einspeisevergütungen pro kWh Strom profitieren. Allerdings macht es bei den aktuellen Strompreisen in der Regel mehr Sinn, den Strom selbst zu verbrauchen als einzuspeisen, da die Vergütungen nicht besonders hoch sind.

Pro kWh Strom sind es aktuell ca. 8,2 ct bei kleineren Anlagen unter 10 kWp. Zudem kann der Bau einer Photovoltaikanlage oder einer sonstigen Anlage zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen durch Fördermittel der KfW-Bank subventioniert werden. Diese bietet auch zinsgünstige Kredite für solche nachhaltigen Projekte, auch für Privatpersonen.

Was hat das EEG bisher konkret für Nutzen erbracht?

Die Bundesregierung verfolgt mit dem EEG-Gesetz das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland deutlich zu reduzieren. Als konkretes Ziel hat sich die Bundesregierung beim Thema Biogasanlagen ein Ziel von 8,4 GW an installierter Leistung auf die Fahne geschrieben, derzeit sind wir bei etwa 5,6 GW.

Es gibt weitere Förderungen für den Bau und den Betrieb von Biogasanlagen. Außerdem ist im Gesetz der sogenannte Einspeisevorrang verankert. Das bedeutet, dass Strom und Energie aus nachhaltiger Erzeugung bevorzugt zu behandeln ist, wenn es darum geht, diese Energien in das öffentliche Netz einzuspeisen. Nur so konnten EEG-Anlagen überhaupt mit den großen Kohle- und Atomkraftwerken erfolgreich konkurrieren.

Seit dem Jahr 1990 hat sich das Gesamtvolumen an Energie, die durch Biogasanlagen erzeugt wird, von nur 1 % auf heute ca. 8 % erhöht. Der Anteil erneuerbarer Energien insgesamt ist durch das EEG seit dem Jahr 1990 von nur knapp 1 % des Gesamtbedarfs auf heute ca. 16 % gewachsen, das wäre sonst wohl nicht möglich gewesen. Etwa 54 % der erneuerbaren Energien entfallen auf Biogasanlagen.

Das ist ein bedeutender Anteil, der ein wichtiges Rückgrat für die Energiewende darstellt. Denn Biogasanlagen können auch bei Schlechtwetterlagen zuverlässig Strom auf Abruf produzieren.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Quelle: Statistisches Bundesamt