EEG 2023 – Diese Änderungen stehen uns bevor

Änderungen EEG 2023. Steigende Vergütungssätze motivieren Eigenheimbesitzer und Unternehmer in neue Anlage zu investieren. Photovoltaik wird wieder attraktiver.

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Änderungen EEG 2023
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Die Änderungen für das EEG 2023 – Erneuerbare Energien Gesetz – stehen vor der Tür. Welche Regelungen sich konkret ändern und welche Auswirkungen das vielleicht auf dich hat, erklären wir dir kurz im Überblick in diesem Artikel.

Konkretes Ziel des EEG 2023

Update 29.06.2023: Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause 2023 beschließen.

Die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland soll weiter massiv ausgebaut werden. Dafür sollen noch dieses Jahr circa 7 Gigawatt Leistung an neuen Photovoltaik-Anlagen ans öffentliche Stromnetz gehen. Nächstes Jahr sollen es dann 9 Gigawatt sein und bis zum Jahr 2026 sogar 22 Gigawatt. Soweit die ambitionierten Pläne der Bundesregierung zum Thema Energiewende.

Rund die Hälfte dieser Anlagen sollen auf Dächern entstehen und eine Vereinfachungen für ältere Photovoltaik-Anlagen wurden beschlossen. Somit soll das neue EEG in Zukunft einfacher für Strom-Erzeuger werden.

Abrechnung für den Stromverkauf deutlich einfacher durch EEG 2023

Da die EEG-Umlage 2022 komplett gestrichen wurde, ist künftig kein Erzeugungszähler mehr nötig. So können die Betreiber Kosten sparen. Das vereinfacht die Abrechnung beim Stromverkauf außerdem deutlich.

Alle alten Photovoltaik-Anlagen, die vor dem Stichtag 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten auch weiterhin die alten Vergütungssätze. Für neu gebaute Anlagen dagegen gelten die neuen und damit höheren Vergütungssätze.

Vergütungssätze in Zahlen 2023 – für Anlagen die nach dem 30 Juli 2022 in Betrieb genommen wurden

Seit August 2022 gelten für Anlagen, die Strom durch erneuerbare Energien erzeugen, bessere Vergütungssätze. Weiterhin wird zwischen Anlagen für Volleinspeisung und Anlagen für Überschusseinspeisung unterschieden.

Anlagen mit Überschusseinspeisung, die hautsächlich den Strom selbst verbrauchen

  • Anlagen bis 10 kWp – 8,2 ct
  • Anlagen über 10 kWp – 7,1 ct

Anlagen mit Volleinspeisung

Diese Anlagen erhalten weiterhin einen höheren Satz. Dafür muss die Anlage im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme dem Netzbetreiber als Volleinspeise-Anlage gemeldet werden. Um im nächsten Jahr dieselben Vorteile zu erhalten, muss das vor dem ersten Dezember des Vorjahres dem Netzbetreiber erneut gemeldet werden

  • Anlagen bis 10 kWp – 13 ct
  • Anlagen über 10 kWp – 10,9 ct

Bei Anlagen über 10 kWp wird für die ersten 10 Kilowatt der höhere Satz gezahlt. Alles, was darüber liegt, wird mit dem niedrigeren Vergütungssatz belohnt. Mit den neuen Vergütungssätzen soll vor allem erreicht werden, dass mehr Volleinspeisungs-Anlagen auf privaten Dächern gebaut werden. Mit den ehemaligen, niedrigen Sätzen war das nicht lohnenswert.

Einspeisung der vollen Leistung von Photovoltaik-Anlagen nun doch möglich

Neue Anlagen, die ab ersten Januar 2023 in Betrieb genommen werden, dürfen nun die volle Leistung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Vorher durften maximal 70 % der Nennleistung der Anlage eingespeist werden. Auch ältere PV-Anlagen bis 7 kWp sind jetzt von dieser Richtlinie befreit. Lediglich ältere Anlagen zwischen 7 – 25 kWp müssen auch weiterhin diese Regelung einhalten.

Keine gesenkten Vergütungssätze mehr für verzögerten PV Ausbau

Bis zum Jahr 2024 gibt es keine monatliche Absenkung der Vergütungssätze mehr. Daher bleiben die oben genannten Werte 2022 und 2023 auf jeden Fall noch in Kraft. Auch Photovoltaik-Anlagen im Garten werden zukünftig gefördert.

Wer kein Dach besitzt, oder wessen Dach kein Platz für eine Photovoltaik Anlage hat, der kann künftig Abhilfe im Garten schaffen. Für Photovoltaik-Anlagen bis 20 kWp Leistung wird in Zukunft auch eine Fördervergütung gezahlt. Bedingung ist der Nachweis, dass dein Dach nicht für die Installation einer PV Anlage geeignet ist. Aber Achtung: Unter Umständen kann eine Baugenehmigung für den Bau einer PV Anlage im Garten oder auf dem Carport nötig sein. Daher frage vor so einem Projekt in deinem Bauamt nach, um Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, wobei der Weg zum Bauamt an sich nicht zwingend angenehm sein muss.

Aufruf: Änderungen treten in Kraft – Anreize werden geschaffen – es ist brutal wichtig die Energiewende jetzt anzufangen zu leben!

Fazit steigende Vergütungssätze sollen motivieren

Mit den Änderungen, die ab Beginn des Jahres 2023 für das EEG gelten, wird die Nutzung erneuerbarer Energien durch Photovoltaik Anlagen wieder attraktiver. Die steigenden Vergütungssätze motivieren Eigenheimbesitzer und Unternehmer in neue Anlage zu investieren, und so die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Außerdem wird durch den Wegfall der EEG-Umlage der Verkauf von Sonnenstrom vereinfacht.

Denny

Die Leidenschaft, mit der Kunst der Worte Sachverhalte verständlicher zu machen und Menschen zu begeistern, begleitet mich seit meiner Jugend. Jedoch war es mir erst nach einigen Jahren der Reife vergönnt, meiner Passion auch beruflich zu folgen. So ist es mir nach meiner schulischen und beruflichen Laufbahn möglich gewesen als freier Texter verschiedenste Projekte zu unterstützen. Dabei liegen mir besonders Themen rund um Nachhaltigkeit, freies Geld verdienen und Persönlichkeitsentwicklung am Herzen. Denn ich möchte Menschen und vor allem deren Visionen dabei helfen, sich zu verwirklichen und Gutes in die Welt zu tragen.

(Bildquelle: Adobe Stock Von Ustas)