Fraktionen schaffen Durchbruch im Heizungsgesetz

Durchbruch im Heizungsgesetz. Ampel Fraktionen einigen sich auf Änderungen im Gebäudeenergiegesetzt. Noch vor der Sommerpause kommt die Entscheidung zum Gesetz.

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Durchbruch Heizungsgesetz
Adobe Stock Von lurialur

Von einem Durchbruch im Heizungsgesetz ist die Rede, in dem sich die Ampel Fraktionen auf Änderungen im Gebäudeenergiegesetzt geeinigt haben. Warum aber sind keine Details bekannt? Klar ist, noch vor der großen Sommerpause soll das Gesetz verabschiedet werden.

Kurz die wichtigsten Punkte zum “ Durchbruch im Heizungsgesetz „

  • SPD, Grüne und FDP haben einige Änderungen in der hitzigen Heizungsdebatte vorgenommen
  • Somit könne das Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause, also vor dem 7 Juli 2023, verabschiedet werden
  • Das Gesetz würde dann ab dem 1 Januar 2024 in Kraft treten
  • Details sind noch nicht bekannt
  • Weitere Modernisierungsumlage soll kommen

9.9.2023 Update News: Neues Gebäudeenergiegesetz – Weichenstellung fürs Heizen

Update 05.07.2023 – Verweis intern: Ampelkoalition setzt Obergrenze bei Heizungsförderung auf 30.000 EUR fest.

Update 07.07.2023 -Verweis intern: Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) meldet sich zu Wort und sieht die Solarwirtschaft ein wenig vernachlässigt.

Update 14.07.2023 – Verweis intern: Neue Heizungsgesetz als Entwurf durch durch – letztlich wird die Zukunft zeigen, wo wir stehen werden!

Update 17.08.2023 – Verweis intern: Energiewende News: Umlage auf alle Stromkunden soll mehr Fairness in die Strompreise bringen

Update 7.9.2023: Habecks Team legt Strompreisprognose bis 2042 vor.

Augenwischerei bei der Modernisierungsumlage?

Die Einführung einer zusätzlichen Modernisierungsumlage für klimafreundliche Heizungen wird diskutiert. Diese Umlegung würde bedeuten, dass die Umlage auf den Mieter von bisher 8% auf 10% erhöht wird. Allerdings ist dies an die Bedingung geknüpft, dass der Vermieter staatliche Fördermittel für die Renovierung der Wohnung oder insbesondere der Heizung in Anspruch nimmt. Dies bedeutet praktisch, dass nicht mehr 8%, sondern 10% der staatlichen Fördermittel auf den Mieter übertragen werden können. Dadurch soll der Mieter von den Fördermitteln profitieren, indem die eigentliche Mieterhöhung reduziert wird. Ein einfaches Beispiel dafür wäre:

  • Normale Mieterhöhung 100 EUR
  • Weitergabe der staatlichen Förderung an den Mieter 50 EUR
  • Der Rechnung nach erhöht sich die Miete um nur 50 EUR statt 100 EUR

Einige Fragen, die nicht geklärt sind:

  • Wie viele Vermieter nehmen demnach staatliche Förderungen in Anspruch?
  • Der Teil der Vermieter, die keine Förderung in Anspruch nehmen, erhöhen dennoch die Miete
  • Gibt es eine Dunkelziffer derer, die die die Kappungsgrenze nicht einhalten?

Kurzum: solange es keine Pflicht zur Sanierung und auch staatliche Aufsicht existiert, ist das schwächste Glied mal wieder der Mieter. Es fehlen ganz klar Kontrollinstanzen, die solche Gesetze in der Praxis auch nachprüfen. Die Prüfung allerdings würde so viel Zeit und Ressourcen fressen, dass das eigentliche Ziel auf der Strecke bliebe – somit sollte zumindest eine Teil-Sanierung zur Pflicht werden, ohne Konsequenz mit Blick auf die soziale Verträglichkeit, bleibt die Energiewende nur ein leeres Wortspiel.

Positiver lässt sich der Bereich der Gasheizung (zumindest) lesen

Solange die kommunale Wärmeplanung keine Wasserstoff Infrastruktur vorsieht, sollen Gasheizungen nicht ausgetauscht werden müssen. Soweit so gut, Druck allerdings wird dann mittels Stufenplan aufgebaut:

  • Schrittweise Umrüstung um 65% Ziel zu erreichen
  • Gasheizungen zwischen 2024 und dem Zeitpunkt, an dem der Wärmeplan vorliegt, muss bis 2029 15% grünes Gas nutzen
  • Erhöhung auf 30% dann von 2029 bis 2035
  • Auf 60% soll man dann bis 2040 kommen

In Fällen, in denen eine kommunale Wärmeplanung ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können Gasheizungen, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können, weiterhin eingebaut werden. Allerdings erfordert der Einsatz von Wasserstoff den Umbau der vorhandenen Netzinfrastruktur. Es sind verbindliche Vereinbarungen zwischen den Kommunen und den Gasnetzbetreibern geplant, um Zwischenziele festzulegen. Die Bundesnetzagentur wird eine wichtige Rolle bei der Umsetzung dieser Vereinbarungen spielen. Es bleibt jedoch ungewiss, welche Rolle „grüner“ Wasserstoff zukünftig im Wärmesektor spielen wird, insbesondere in Bezug auf die damit verbundenen Kosten.

Fazit Durchbruch im Heizungsgesetz

Tatsächlich ist es ein Durchbruch, dass sich zwei streitende Parteien geeinigt haben. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die vereinbarten Punkte wirklich sozialverträglich sind, da über die genauen Inhalte noch nicht viel gesprochen wurde. Fest steht, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause, ab dem 8. Juli 2023, verabschiedet werden soll und ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Tiefere Informationen, wenn auch nicht wertend, findest du beim WDR.