Heizungsförderung – Obergrenze bei 30.000 EUR für Wärmepumpe

Gesetzesentwurf der Ampelkoalition nimmt langsam Gestalt an. 70% der Investitionskosten als Heizungsförderung. Einführung einer effektiven Obergrenze 21.000 EUR

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Heizungsförderung - 70% von der Obergrenze 30.000 EUR - Effektiv 21.000 EUR Förderung
Adbobe Stock Von Uuganbayar

So langsam kommt ein wenig Licht in den Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition. Stückweise, aber gerade so viel um zu vermuten, dass mit dem Beschluss vor der Sommerpause sich die Entscheider in den Urlaub „verziehen“ können. 70% der Investitionskosten, so hat es geheißen, sollen für klimaverträgliches Heizen als Heizungsförderung festgelegt werden. Das diese Kosten aber effektiv nach oben gedeckelt werden sollen, kam jetzt erst heraus.

70% klingt viel, durch eine effektive Obergrenze der Heizungsförderung ggf. zu wenig

14.9.2023 News Update: Befragung von 2500 Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern – Umstieg auf Wärmepumpe?

Die Ampelfraktionen im Bundestag haben Ergänzungen zum geplanten Heizungsgesetz vorgeschlagen, noch bevor das Gesetz überhaupt beschlossen wurde. Gemäß dem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die Förderung für den Wechsel zu klimafreundlicheren Heizungen begrenzt werden. Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus betragen.

Das Heizungsgesetz hat jedoch einen weiteren Schritt zur Verabschiedung im Bundestag gemacht, nachdem der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Gesetzespläne genehmigt hat. Gemäß dem GEG dürfen in Zukunft nur noch Heizungen eingebaut werden, die langfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Umstieg soll mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden, wobei die Obergrenze bei 30.000 Euro liegt. Heißt effektiv, es gibt „nur“ eine Förderung in Höhe von 21.000 EUR. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für eine entsprechende Wärmepumpe und Installation die 21k EUR überschreiten.

Es gibt jedoch noch kein genaues Konzept. Die Ampelpartner fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, ein Förderkonzept vorzulegen und bestimmte Festlegungen umzusetzen. Zu dem Punkt, dass es noch kein Konzept gibt, will ich mich nicht äußern, ich habe nichts anderes erwartet!

Wann soll das Gesetz beschlossen werden?

Wie bereits öfter erwähnt, soll das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Sommerpause beginnt am 7/8 Juli 2023. Also in 2 bis 3 Tagen. Man kann vermuten, dass noch binnen dieser Tage die eine oder andere „nette“ Information auf die Bürger zukommt. Die Vermutung ist vorhanden, da keine expliziten Informationen an uns Bürger weitergegeben werden. Die Kommunikation und Transparenz mit und für den Bürgern wird es anscheinend nicht so genau genommen.