Koalition – Entwirrung im Wust der Heizungsdebatte

Im Nebel der Heizungsdebatte irren Hausbesitzer umher. Was sagt die Koalition und was nicht? Wir versuchen euch kurz und bündig aufzuklären.

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Heizungsdebatte in Deutschland
Adobe Stock Von Artur

Im Nebel der Heizungsdebatte irren Hausbesitzer umher. Was wurde geplant? Wie geht es weiter? Was muss eingehalten werden und was noch nicht? 2024 oder doch 2028? Wir haben versucht, das ganze ein wenig vereinfacht darzustellen. Im folgenden Artikel findet ihr weiterführende Links auf denen ihr euch schlau machen könnt was die Koalition vorsieht.

Kurze Zusammenfassung der Heizungsdebatte – wo stehen wir

Die Eckpunkte der Koalition sehen vor, dass eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 eingeführt werden soll. Bis dahin gelten beim Austausch von Heizungen die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes, und ggf. einschließlich der 65-Prozent-EE-Vorgabe – was noch nicht klar ist. Das bedeutet, dass neue Gasheizungen, aber nicht Ölheizungen, ab 2024 bis spätestens 2028 weiterhin eingebaut werden dürfen, sofern sie später auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt sowohl für Bestands- als auch Neubauten, außer in sogenannten Neubaugebieten, wo die Regelungen für den Neubau ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Für Hauseigentümer in einem Mehrfamilienhaus, die bereits nach einer Alternative zur kaputten oder alten Gasheizung suchen, gibt es verschiedene Szenarien:

  • Wenn die neue Gasheizung noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in diesem Jahr installiert wird, darf sie offensichtlich noch bis 2045 fossil betrieben werden
  • Falls ein Ersatz für die kaputte Heizung erst im nächsten Jahr installiert wird und keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, darf eine neue Gasheizung bis 2028 eingebaut werden, solange sie auf Wasserstoff umrüstbar ist
  • Wenn bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt und es zu einer Heizungshavarie ab dem 1. Januar 2024 kommt, gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren für die Fernwärme. In diesem Fall darf ebenfalls eine neue oder gebrauchte Gasheizung als Übergangslösung installiert werden

Investition in eine Gasheizung oder doch eine Mietheizung als Übergangslösung?

Es stellt sich jedoch die Frage, ob es für Hauseigentümer, die für maximal vier Jahre eine Überbrückung benötigen, sinnvoll ist, in eine Gasheizung zu investieren, da sie möglicherweise auf dieses Heizgerät verzichten müssen, wenn das Haus bis Ende 2028 einen Fernwärmeanschluss erhält.

Das Bundeswirtschaftsministerium gibt an, dass Hauseigentümer, bei denen ein Austausch aufgrund eines irreparablen Schadens bevorsteht, selbst entscheiden können, welche Heizungsform sie wählen. Als Übergangslösung können sie sich beispielsweise für eine Mietheizung entscheiden.

In Bezug auf Berlin gibt es bereits einen gesamtstädtischen Wärmeplanungsprozess, der voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen wird. Das Land Berlin plant unabhängig von der Bundesgesetzgebung, den eigenen Wärmeplanungsprozess fortzuführen und den Wärmeplan in etwa drei Jahren vorzulegen. Je nach Siedlungsstruktur verfolgt Berlin unterschiedliche Lösungen: Im dicht besiedelten Raum wird der Ausbau von Wärmenetzen und Nahwärme angestrebt, während in weniger dicht besiedelten Randbezirken die dezentrale Wärmeerzeugung durch erneuerbare und strombasierte Systeme, insbesondere Wärmepumpen, die fossile Technik ersetzen soll.

Aktuelle Bestandsaufnahme soll Klarheit schaffen

Derzeit werden Bestands- und Potenzialanalysen durchgeführt, um Abwärme- und Biomassepotenziale sowie thermische Nutzungspotenziale von Oberflächengewässern zu ermitteln. Die Ergebnisse sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen und in das Wärmekataster eingeflossen, das ab 2024 schrittweise in Betrieb genommen wird. Der Wärmeplan wird dann die klimafreundliche Wärmeversorgung in Berlin aufzeigen. Das Wärmekataster selbst ist nicht verbindlich für die Eigentümer, sondern liefert zunächst nur Daten und Informationen. Die Verbindlichkeit ergibt sich aus dem geplanten Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene.

Es wird bestätigt, dass Fernwärmeanschlüsse für Einfamilienhäuser weniger wahrscheinlich sind. Der Energiekonzern Vattenfall erklärt, dass Fernwärmeanschlüsse am ehesten in Mehrfamilienhäusern dicht besiedelter Stadtgebiete realisierbar sind. Die Erschließungskosten für Ein- bis Zweifamilienhäuser seien in der Regel zu hoch. Ausnahmen könnten jedoch bei der Erschließung ganzer Quartiere bestehen. Der Ausbau des Fernwärmenetzes hängt von der Nachfrage seitens der Wohneigentümer ab.

Die GEG-Novelle wurde bereits vom Bundeskabinett im April 2023 beschlossen, steht jedoch noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat aus. Das Gesetz soll jedoch noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

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