/

1 Zentimeter – Robert Habecks Energieplan in Gefahr?

Unterschiedliche Vorschriften und Abstandsregelungen für den Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Bringt Bürokratie Habecks Energieplan in Gefahr?

3 min Lesezeit
Habecks Energieplan
Adobe Stock Von our_Vector

In Deutschland gibt es unterschiedliche Vorschriften und Abstandsregelungen für den Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Diese Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland und können die Umsetzung der Energiewende erschweren.

Bürokratie Deutschland – Habecks Energieplan in Gefahr?

Deutschland, das Land der Gesetze und Vorschriften, dafür sind wir wohl hinlänglich bekannt. Dass man sich damit allerdings hin und wieder selbst ein Bein stellt, ist dem ein oder anderen sicher auch schon aufgefallen. In diesem geht es um die allseits beliebte Wärmepumpe und deren vorgeschriebener Abstand zum nächsten Nachbargrundstück. Natürlich gibt es auch für solche Vorhaben genaue Vorschriften zu beachten.

Allerdings nicht schön bundeseinheitlich, sondern jedes Bundesland darf hierbei sein eigenes Süppchen kochen. Das macht die anstehende Energiewende ein gutes Stück komplizierter, denn das ist nicht das einzige Detail, an dem man scheitern kann. Jeder Hausbesitzer soll laut Robert Habeck (Bundeswirtschaftsminister) seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen. Es gibt allerdings auch noch andere Optionen.

Jetzt ist es allerdings so, dass in einigen beispielhaften Fällen, sie eine solche Wärmepumpe gar nicht einbauen lässt. So auch in unserem Beispiel, warum das so ist, wollen wir dir gern erklären. Das Baurecht schreibt vor, dass die Wärmepumpe einen Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück haben muss. Das hat den Grund, dass der Betrieb der Wärmepumpe mit einer Geräuschbelastung einhergeht, und diese soll so möglichst reduziert werden.

Verweis intern: Bei aller Bürokratie, hier zu den klaren Fakten. Eine Zwischenbilanz zur Entwicklung der erneuerbaren in Deutschland.

Nettes Beispiel, welches wir gehört haben

Ein Arzt aus Berlin wollte im Haus seiner Schwiegermutter eine solche Wärmepumpe einbauen lassen und musste feststellen, dass es Grenzen gibt. Und zwar bürokratisch gezogene Grenzen, denn der Abstand zum Nachbargrundstück hätte nur 2,99 Meter betragen und somit ein Zentimeter zu wenig. Ein Mangel, den das Bauamt zum Abriss besagter Anlage veranlassen könnte.

So durfte keine Wärmepumpe eingebaut werden. Nun ist das aber kein Einzelfall, sondern bei Einfamilienhäusern in Stadtlage oft die Norm, denn die Grundstücke sind dort sehr beschränkt. Eine durchschnittliche Wärmepumpe hat zudem gut und gern einen Durchmesser von eineinhalb Metern. Somit müsste das Grundstück mindestens 7,5 Meter Breite aufweisen, um eine solche Anlage aufstellen zu dürfen. So fallen schon mal sehr viele Immobilien aus dem Wärmepumpen Raster, die dann andere Lösungen benötigen, zumindest in Berlin.

Verweis intern: Das politische Spektakel geht weiter.

Unfaire Bedingungen durch ungleiche Vorgaben?

Denn dank des Föderalismus gilt zum Beispiel in Hessen, Bremen, Hamburg, NRW und Schleswig-Holstein noch lange nicht, was in Berlin gilt. Dort ist lediglich darauf zu achten, dass die Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nicht zu laut ist. So soll es erneuerbaren Energien leichter gemacht werden. Neue Anlagen erfüllen diese Forderungen in der Regel ohne Probleme.

Auch in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg hat man sich noch nach der Drei-Meter-Regelung zu richten. Allerdings im Zuge einer Änderung der Bauordnung, der Fall dieser Regel zumindest in Thüringen und Brandenburg geplant. In anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern entscheiden die Baubehörden selbst nach Einzelfall, hier zahlen sich gute Kontakte in der Kommune wohl aus.

Ausgerechnet in Baden-Württemberg, dem Regierungssitz von Winfried Kretschmann, seines Zeichens grüner Ministerpräsident, gilt die strengste Abstandsregelung für Wärmepumpen bundesweit.

Regelungen:

  • 13 Meter im reinen Wohngebiet
  • 7 Meter im allgemeinen Wohngebiet
  • 4 Meter in städtischen Mischgebieten

Wie kann es sein, dass kraftstrotzende PS-Boliden wie die Hausmarke Porsche in der Innenstadt ungestört brüllen dürfen, während verhältnismäßig leise Wärmepumpen so abgestraft werden? Eine Antwort könnte sein, die Durchgängigkeit der Beschallung!

Es scheint unverständlich, dass manche Bundesländer möglichst gar keine Wärmepumpe in unmittelbare Nähe dulden möchten, während in anderen Gebieten eher Toleranz vorherrscht. Es braucht eine einheitliche Regelung, die bundesweit gleichermaßen gilt, und keine Extrawurst für jedes der 16 Bundesländer. Denn nur so ist eine faire Energiewende möglich. Sonst passiert es, wie beschrieben, dass Eigenheimbesitzer in Berlin aufgrund kleinlicher Bürokratie weiterhin mit umweltschädlichem Gas heizen müssen, anstatt auf umweltfreundliche Alternativen umzusteigen. Und das kann ja wohl nicht im Sinne der Politik sein.

Fazit – Bürokratie gepaart mit der Zusammenarbeit verschiedener Bundesländer lässt nicht positiv hoffen

Zwar hat die EU bereits letztes Jahr beschlossen, dass bürokratische und bauamtliche Hürden abgebaut werden müssen, doch mit der Umsetzung ist es so eine Sache. In unseren trägen Beamtenstuben dauert es bekanntermaßen, bis neue Beschlüsse begrüßt und umgesetzt werden.

Denny

Die Leidenschaft, mit der Kunst der Worte Sachverhalte verständlicher zu machen und Menschen zu begeistern, begleitet mich seit meiner Jugend. Jedoch war es mir erst nach einigen Jahren der Reife vergönnt, meiner Passion auch beruflich zu folgen. So ist es mir nach meiner schulischen und beruflichen Laufbahn möglich gewesen als freier Texter verschiedenste Projekte zu unterstützen. Dabei liegen mir besonders Themen rund um Nachhaltigkeit, freies Geld verdienen und Persönlichkeitsentwicklung am Herzen. Denn ich möchte Menschen und vor allem deren Visionen dabei helfen, sich zu verwirklichen und Gutes in die Welt zu tragen.

(Bildquelle: Adobe Stock Von Ustas)