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Das neue Heizungsgesetz ab dem 1.1.2024 – indirekter Zwang?

Das neue Heizungsgesetz ab dem 1.1.2024 - was ihr formell wissen solltet. Ergebnis: Vorgaben, Bedingungen und Kausalitäten, letztlich doch ein indirekter Zwang?

3 min Lesezeit
Heizungsgesetz ab 2024 scheint wie ein indirekter Zwang
Adobe Stock Von Tomasz Zajda

Das neue Heizungsgesetz: Ab 2024 müssen Menschen, die eine neue Heizung einbauen, 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Das kann mit einer Wärmepumpe, Solarthermie oder einer Gasheizung geschehen, die grüne Gase wie z.B. Wasserstoff nutzt. Für die meisten Gebäude treten die Regeln jedoch später in Kraft als geplant und es gibt viele Ausnahmen und Annahmen, die es aber über die Zeit noch zu prüfen gilt. Das bedeutet, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen in vielen Fällen noch für eine Weile erlaubt ist. Aber lesen wir mal zwischen den Zeilen.

Gesetz für die Minderheit?

9.9.2023 Update News: Neues Gebäudeenergiegesetz – Weichenstellung fürs Heizen

Nein, Fehlanzeige. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Nur ca. 3% der ca. 40 Millionen Haushalte in Deutschland, nutzen derzeit eine Wärmepumpe oder eine Stromdirektheizung zum Heizen. Auf der anderen Seite, man schätzt > 80% der Haushalte, beziehen ihre Wärme noch aus fossilen Brennstoffen (Öl, Erdgas).

Das wichtigste auf einem Blick: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden und es gibt keine sofortige Pflicht zum Austausch. Wenn eine Gas- oder Ölheizung nicht mehr repariert werden kann, haben die Besitzer drei Jahre Zeit, eine umweltfreundlichere Alternative einzubauen. In der Übergangszeit können sie auch eine gebrauchte Heizung mit fossilen Brennstoffen nutzen.

Folgendes soll ab dem 1.1.2024 gelten

Sollte in naher Zukunft der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein, darf auch eine Heizung, die den Anforderungen der EE nicht erfüllen, 10 Jahre weiterbetrieben werden. Ein weiterer Punkt ist: Großstädte müssen bis 2026 und Kleinstädte bis 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Während dieser Zeit dürfen nach wie vor z.B. Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umgerüstet werden können.

Es gibt verschiedene Gründe, warum derzeit möglicherweise kein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. Das kann daran liegen, dass in der Nähe des Haushalts noch kein Wärmenetz vorhanden ist und daher die erforderliche Infrastruktur erst aufgebaut werden müsste. In abgelegenen oder ländlichen Gegenden kann es auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht rentabel sein, ein Wärmenetz zu installieren. Finanzielle Aspekte spielen eine Rolle, da der Anschluss an ein Wärmenetz mit Kosten verbunden sein kann.

Technische Einschränkungen oder Kompatibilitätsprobleme können ebenfalls zu enormen Herausforderungen werden. Zudem erfordert die Planung und Genehmigung eines Wärmenetzes Zeit und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Parteien.

Nachtigall, ick hör dir trapsen – Persönliche Meinung – Verschachtelte Darstellung. „Sollte ein Wärmenetz möglich sein“ bei den oben genannten Punkten, die den Anschluss an ein Wärmenetz erschweren können, klingt es für mich eher wie „Sollte man es wie erwartet nicht hinbekommen, ist vorbei mit dem Kuschelkurs“

Verweis extern: Hier der komplette Gesetzentwurf der Bundesregierung zum nachlesen.

Weitere Punkte die ab dem 1.1.2024 gelten sollen

Zeitlicher Staffelplan: Wird eine Gasheizung ab dem 1. Januar 2024 eingebaut, muss diese ab 2029 zu 15% mit klimaneutralem Gas (Biomasse oder Wasserstoff) betreiben. Somit sollte man beim Kauf einer Wärmepumpe direkt darauf achten, dass diese umbaufähig ist für eben Biogas oder Wasserstoff. Bis 2035 soll der Anteil auf 30% und bis 2040 auf 60% steigen. ACHTUNG: Während der Gültigkeit (ab dem 1.1.2024) ist beim Kauf einer Gasheizung nicht nur darauf zu achten, dass sie auf Wasserstoff umgebaut werden kann, sondern muss die Kommune eine entsprechende Wasserstoff-Infrastruktur vorsehen, die den Bezug von Wasserstoff sicherstellt. Ob das eine Kommune bereits jetzt schon sagen kann, möchte ich an dieser Stelle stark bezweifeln.

Ausgeschlossen von der Regelung sind Bürger, die Sozialleistungen beziehen und Hausbesitzern, bei denen die Umbaukosten den Wert der Immobilie übersteigen. Der Anteil sollte aber ziemlich gering sein, da zum einen Menschen, die Sozialleistungen beziehen, seltener ein Eigenheim besitzen und zum anderen es viel weniger bewohnbare Immobilien gibt, die einen kleineren Immobilienwert besitzen, als die Umbaukosten selbst. Wichtig: Die Befreiung für Menschen über 80 Jahre wurde gestrichen.

Ändern wird sich für Holz- und Pellet-Heizungen nichts, da diese nach Ansicht der Bundesregierung die 65% Vorgabe erfüllen.

Fazit – das neue Heizungsgesetz scheint im Ergebnis als indirekter Zwang

Die Vorgaben, Bedingungen und gerade die Voraussetzungen (Wärmeplan der Kommunen), die an Gasheizungen gekoppelt sind, deuten meiner Meinung nach konkret darauf hin, dass es kaum Spielraum gibt. Stellen wir uns vor, du darfst eine Gasheizung kaufen, die auch noch auf Wasserstoff umgebaut werden kann, der Plan aber scheitert, weil der Bund, letztlich die Kommunen, es nicht schaffen eine ordentliche Infrastruktur aufzubauen. Dann fängt man wieder von vorne an.

Update 27.08.2023: Der Wegfall der 1000 Meter Abstandsregel – Immobilienbesitzer könnten an Immobilienwert verlieren.

Update 11.08.2023: CO2 Abgabe praxisnah erklärt

Eine CO2 Abgabe ist ebenfalls geplant. Im gleichen Atemzug werden auch die Preise für fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas durch den EU-Emissionshandel steigen. Das Ziel: den Umstieg auf erneuerbare Energien rentabler zu machen. Sind wir mal ehrlich, den Preis an der einen Stelle zu erhöhen, ist auf der anderen Seite sicherlich rentabel, aber die Art und Weise, wie das verkauft wird, ist mir schleierhaft. Die Bürger dieses Landes sind erwachsen genug um eine klare Ansage vertragen zu können, Wischi-Waschi ist das, was den Bürger so auf die Palme bringt.