Biogas Einspeisevergütung und ihre Rahmenbedingungen

Die Biogas Einspeisevergütung ist interessant für Betreiber, die mehr Gas herstellen, als sie benötigen. Doch welche Höhe hat die Vergütung eigentlich?

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Biogas Einspeisevergütung
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Der Betrieb einer Biogasanlage ist vor allem dann für Dich eine interessante Sache, wenn Du im landwirtschaftlichen Bereich tätig bist und ausreichend Biomüll zur Verfügung hast, um eine Anlage zu betreiben. Neben dem Effekt, dass Du Deinen eigenen Betrieb so mit Energie versorgen kannst, ist auch die Einspeisung ins Netz interessant. Vor allem in Bezug auf die Biogas Einspeisevergütung. Doch wie hoch ist die eigentlich und was gibt es zu beachten?

Im Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG) 2021 wurde ein neuer Rahmen für Biogasanlagen festgelegt. Mit dem Jahr 2021 gab es die fünfte Änderung im Gesetz. Umso wichtiger ist es für Dich, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Anpassungen sind unter anderem in der Höhe der Biogas Einspeisevergütung zu finden.

Die Höhe der Biogas Einspeisevergütung ist unter anderem abhängig davon, was für eine Größe die Anlage hat, die Du betreibst. Daher werden unterschiedliche Optionen geboten. Es gibt die Festvergütung, eine Marktprämie sowie ein Ausschreibungssystem. Du selbst kannst nicht entscheiden, welche Form der Einspeisevergütung Dir angeboten wird.

Verweis intern: Wie rentabel ist das Einspeisen von Biogas?

Hat Deine Anlage eine Größe von 1 – 100 kWel wird Dir die Festvergütung gezahlt. Bei einer Größe von 1 – 150 kWel kannst Du Dich auch für die Marktprämie entscheiden, die bei einer Direktvermarktung gezahlt wird. Diese Ausführung ist verpflichtend bei Anlagen ab einer Größe von 100 kWel. Hast Du eine Anlage mit 151 – 20.000 kWel, erfolgt die Teilnahme am Ausschreibungssystem. Siehe hier weitere Informationen zu dem Thema Vergütung und Ausschreibung in einem PDF des Landes Sachsen.

Biogas Einspeisevergütung für Anlagen unter 151 kWel

Die Höhe der Einspeisevergütung für Biogas ist abhängig davon, wann Du die Anlage in Betrieb nimmst oder wann Du sie in Betrieb genommen hast. In der nachfolgenden Tabelle kannst Du Dir einen Überblick verschaffen:

  • Bei einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 oder später, einem angenommenen anzulegenden Wert von 12,80 ct/kWhel, einer Degression von 0% und einer Reduktion der Anlage um 0,2 ct/kWhel liegt die endgültige Vergütung bei 12,60 ct/kWhel
  • Bei einer Inbetriebnahme ab dem 01.07.2022 oder später, einem angenommenen anzulegenden Wert von 12,80 ct/kWhel, einer Degression von 0,5% und einer Reduktion der Anlage um 0,2 ct/kWhel liegt die endgültige Vergütung bei 12,54 ct/kWhel
  • Bei einer Inbetriebnahme ab dem 01.07.2023 oder später, einem angenommenen anzulegenden Wert von 12,80 ct/kWhel, einer Degression von 1% und einer Reduktion der Anlage um 0,2 ct/kWhel liegt die endgültige Vergütung bei 12,47 ct/kWhel
  • Bei einer Inbetriebnahme ab dem 01.07.2024 oder später, einem angenommenen anzulegenden Wert von 12,80 ct/kWhel, einer Degression von 1,5% und einer Reduktion der Anlage um 0,2 ct/kWhel liegt die endgültige Vergütung bei 12,41 ct/kWhel

Erkennbar an den Vergütungen ist, dass die Festvergütung im Laufe der Jahre abnimmt. Es handelt sich um eine Übersicht aus dem aktuellen EEG 2021. Änderungen des Gesetzes und der Biogas Einspeisevergütung können jedoch jederzeit erfolgen.

Informationen zur Direktvermarktung

Wenn Du eine Biomasseanlage betreibst, die eine Leistung von bis zu 100 kW hat, kannst Du entscheiden, ob Du den Strom in die Direktvermarktung geben möchtest. In dem Fall bekommst Du eine Marktprämie. Die Direktvermarktung wird für Deine Energie dann zur Pflicht, wenn Deine Anlage zwischen 101 und 150 kW aufweist.

Die Marktprämie wird berechnet. Die Grundlagen dafür sind der anzulegende Wert mit 12,8 ct/kWhel sowie dem Mittelwert pro Monat, der am Marktpreis vorhanden ist. Bei dieser Form der Vergütung musst Du ebenfalls mit einer Degression rechnen, die bei einer Höhe von 0,5 % liegt. Ausgezahlt wird der Betrag an Dich dann direkt durch den Netzbetreiber.

Der Erlös, der an der Strombörse erwirtschaftet wird, erfolgt als Auszahlung durch den Direktvermarkter. Es kann sein, dass Du erlöse hast, die sogar über dem monatlich festgelegten Preis an der Börse liegen. In dem Fall bekommst Du diese ebenfalls als Auszahlung und hast damit einen zusätzlichen Gewinn. Da Du bei dieser Form eine Marktprämie erhältst, kannst Du mit einer Mindestvergütung rechnen.

Interessant: Deine Anlage wird mit wenigstens 80 Masseprozent Gülle betrieben? In dem Fall ist eine Güllevergärung vorhanden. Das heißt, der anzulegende Wert liegt bei 22,23 ct/kWhel. Zu berücksichtigen ist auch hierbei die Degression von 0,5 %.

Die Thematik der Ausschreibungen für die Biogas Einspeisevergütung

Die Ausschreibung ist für Dich eine Möglichkeit, auch nach der EEG-Vergütung noch mit Deiner Anlage Geld zu verdienen. Das System für die Ausschreibung ist so konzipiert, dass auch hier die Marktprämie und die Direktvermarktung die Basis darstellen. Der Unterschied dabei ist jedoch, dass der Wert nicht vorher gesetzlich festgelegt wird. Stattdessen erfolgt die Ermittlung des anzulegenden Wertes über den Wettbewerb am Markt.

Du kannst jährlich an den Ausschreibungen teilnehmen. Sie finden sowohl am 1. März als auch am 1. September statt. Voraussetzung ist, dass Deine Anlage eine Leistung von 150 kW und mehr hat oder eine Bestandsanlage ist. Die Gebotshöchstwerte wurden im EEG 2021 erhöht. Für Neuanlagen liegen sie nun bei 16,4 ct/kWhel, Bestandsanlagen erhalten 18,4 ct/kWhel und hochflexible Biogasanlagen werden mit 19 ct/kWhel angesetzt.

Verfügst Du eine Anlage von einer Größe, bei der die Ausschreibung für Dich relevant ist, solltest Du Dich darüber umfassend informieren und darauf achten, Deine Teilnahme an den Ausschreibungen rechtzeitig anzuzeigen, damit Deine Anlage hier auch berücksichtigt werden kann.

Fazit Biogas Einspeisevergütung

Die Höhe der Einspeisevergütung für Biogas in den allgemeinen Kreislauf ist abhängig davon, wie groß Deine Anlage ist und auch, wann Du sie in Betrieb nimmst oder genommen hast. Tendenziell nimmt die Vergütung von Jahr zu Jahr ab.