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Nullsteuersatz für PV-Anlagen – Förderung der Erneuerbareren

Nutzen des Nullsteuersatz für PV-Anlagen

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nullsteuersatz für pv-anlagen förderung der erneuerbareren
Adobe Stock Von XtravaganT

Seit dem 1.1.2023 wurden Steuererleichterungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden eingeführt – der Nullsteuersatz für PV-Anlagen. Die Steuer auf die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage beträgt somit 0%. Dies gilt auch für notwendige Komponenten und Stromspeicher, wenn die Photovoltaikanlagen, zwecks Gemeinwohls, in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen etc. installiert werden. Ziel damit ist, die Bürokratie zu minimieren um den Ausbau erneuerbarer Energien hinsichtlich Geschwindigkeit zu fördern. Im Folgenden kurz einige wichtige Aspekte herausgenommen.

Umsatzsteuerliche Erleichterungen Jahressteuergesetz für Photovoltaikanlagen

Seit dem 1. Januar 2023 brauchst du keine Umsatzsteuer mehr zu zahlen, wenn du eine Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe deines Wohngebäudes installierst. Unter dem Nullsteuersatz fallen auch gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen wie indach Solaranlagen oder Solarziegel. Wie oben erwähnt, gilt dies auch für Komponenten, die zur Erbringung des Zwecks einer Solaranlage benötigt werden, wie zum Beispiel ein Batteriespeicher. Die gilt auch, wenn du nur deine bestehende Solaranlage erweitern möchtest. So gilt der Nullsteuersatz ebenfalls seit dem 1.1.2023, auch wenn du „nur“ eine Zweckerfüllungs-Komponente, zum Beispiel einen Batteriespeicher, für die Solaranlage dazukaufst.

Wichtig für den Nullsteuersatz. Diese Regelung gilt nur für Anlagen und dazugehörige Komponenten, die mit Beginn des Gesetzes, also ab dem 1.1.2023, installiert wurden. UND der Nullsteuersatz gilt NUR für Solaranlagen und Komponenten, NICHT für zum Beispiel die Dacharbeiten selbst, zum Beispiel im Rahmen einer Sanierung des Daches.

Update: Ziel soll sein, Bürokratie zu minimieren – aber immer mehr Bürokratie bremst den technologischen Fortschritt aus!

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Leasing- und Mietkaufverträge von PV-Anlagen und Komponenten

Bei Anmietung einer Photovoltaikanlage gilt der Regelsteuersatzes, da es sich dem Grunde nach nicht um eine Lieferung handelt.

Bestimmte vertragliche Formulierungen oder Umstände können dennoch in den Nullsteuersatz fallen. Letztlich ist die Lieferung für die Anwendung des Nullsteuersatzes relevant. Kriterien seien hier genannt: Laufzeiten, Zahlungsmodalitäten, Eigentumsübergangs Optionsrecht etc. Wenn ihr das also den Nullsteuersatz in irgendeiner Form nutzen wollt, sprecht mit denen, die euch die Anlage verkaufen und macht euer Ziel ganz klar!

Quellen Verweis extern: Für ausführlichere Informationen findet diese auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums

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