Gas- Ölheizungsverbot bereits schon ab 2024 – was wäre wenn?

Gas- Ölheizungsverbot bereits ab 2024 statt geplant 2026? Was bedeutete dies praktisch und welche Alternativen gäbe es? Informiere dich hier.

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Gas- und Ölheizungsverbot
Adobe Stock Von Ruslan Ivantsov

Am 23.03.2022 hat die Koalition entschieden, dass möglichst ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Per Gesetz ist beschlossen, dass ein Gas- Ölheizungsverbot ab 2026 gilt. Rein objektiv betrachtet ist das eine gute Entscheidung um nachhaltig von fossilen Brennstoffen (im speziellen Öl und Gas) loszukommen um dann letztlich bis 2045 treibhausgasneutral zu sein. Ein weiterer wichtiger Aspekt wäre dabei das Schaffen von mehr Unabhängigkeit in Bezug auf Importländern, wie z.B. Russland bei Erdgas.

Aktuelles Zucken – Robert Habeck will bereits ab 2024 den Einbau von Gas- und Ölheizungen verbieten. Wichtig hier zu erwähnen, das Verbot ab Januar 2024 steht bis Dato nur auf dem Papier, es ist gesetzlich noch nicht verankert. Die Ziele sind klar formuliert. Das Erreichen der Klimaziele stehe dabei im Vordergrund, ein weiterer Punkt wäre das Verringern der Abhängigkeit von Gas-Importländern, vor allem Russland.

Update 22.06.2023Habecks Heizungsgesetz und seine möglichen Folgen

Update 19.06.2023Forderung zu mehr Klarheit im Heizungsgesetz. Warnung vor unreifem Ampel Koalitions Gesetzentwurf.

Update 16.06.2023 – Entwirrung in der Heizungsdebatte in Sicht. Entscheidung wohl noch vor der Sommerpause. Koalition – Entwirrung im Wust der Heizungsdebatte

Update 03.04.2023 – Es ist beschlossen, ab dem 1. Januar 2024 dürfen für Alt- und auch Neubauten keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden, denn diese müssen nun mit mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Ausnahme: Der Eigentümer ist älter als 80 Jahre. Nach Vererbung greift das Gesetz aber für die Erben.

Bestehende Systeme müssen nicht direkt getauscht werden. Es darf auch repariert werden, doch aber darf aufgrund eines nicht wiederherzustellenden Defekts kein neuer Heizkessel gekauft werden. Mit einer Übergangsfrist von 3 Jahren hat der Eigentümer Zeit, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Ob es sich lohnt, die Übergangfrist abzuwarten, ist fraglich. Ist z.B. ein Haus nicht mehr auf dem neuesten Stand, so müsste zusätzlich noch über Sanierung nachgedacht werden und das geht ebenfalls nochmal ins Geld. Eine echte Alternative ist dann die Wärmepumpe. Ebenfalls wäre eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung – wenn die Vorgaben erfüllt werden.

Zahlen und Fakten – wie wichtig ist Erdgas für Deutschland in Bezug auf Wärme??

  • Frage: Wie viel Prozent der Wärmenachfrage (also um eine Heizung zu nutzen) wird aktuell noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt?
  • Antwort: 80% und der Großteil wird durch das Importieren von Gas abgedeckt.
  • Frage: Wie ist die Verteilung für die Gebäudewärme auf Öl und Gas verteilt?
  • Antwort: Der absolute Großteil dabei wird durch die Nutzung von Erdgas gedeckt.
  • Frage: Wo beziehen wir das Erdgas größtenteils her?
  • Antwort: Aus Russland
  • Frage: Wie viel Prozent des gesamten Erdgases in Deutschland wird für die Gebäudewärme verbraucht?
  • Antwort: 40%. Somit können wir sagen, dass fast jeder zweite Haushalt in Deutschland mit Erdgas heizt.
  • Frage: Geht die Zahl bei neu installierten Heizungen herunter?
  • Antwort: Nein, bei den neu installierten Heizungen liegt der Anteil sogar bei 70%. Das zeigt uns, dass, wenn sich jeder jetzt eine neue Heizung einbauen würde, wir von einem Anstieg von 40% auf 70% ausgehen könnten.

In einem Satz: Um die Wohnungen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land warm zu halten, braucht es knapp 50% des benötigten Erdgases in Deutschland, welches zum absoluten Großteil aus Russland importiert wird. Neu installierte Heizungen erhöhen dabei noch den Anteil.

Was bedeutete das einer Gas- oder Ölheizungsverbot praktisch?

Sollte das Verbot kommen, hat das sicherlich Auswirkungen finanzieller aber auch organisatorischer Natur bis hin zur Entscheidungsfindung für Eigentümer. Was bedeutet das mögliche Verbot praktisch? Grundsätzlich betrifft es alle Hauseigentümer, die aktuell noch mit einer Öl- oder Gasheizung heizen und diejenigen, die eine Gas- oder Ölheizung installieren wollen. Somit gelten folgende Szenarien, sollte das Verbot in Kraft treten:

  • Ein Eigentümer heizt bereits mit einer Öl- oder Gasheizung und hat nicht die Absicht, diese zu tauschen. Sollte das Verbot ab dem 01.01.2024 in Kraft treten und die Heizung fällt aus, darf diese nicht ausgetauscht werden, sondern nur noch für einen Zeitraum von 3 Jahren, also bis 2027, instandgehalten werden. Ab 2027 allerdings, wäre eine Reparatur oder Instanthaltung nicht mehr erlaubt.
  • Ein Eigentümer hatte die Absicht, auf eine Öl- oder Gasheizung umzusteigen, dann muss er dies noch in 2023 tun, denn das Einbauen einer solchen Heizung wäre dann nur noch im Jahre 2023 erlaubt. Hat der Hauseigentümer das im Jahr 2023 gemacht, kann er diese 30 Jahre lang betreiben, bis zur vollständigen Abschaltung.

Grundsätzlich wäre dies klar geregelt. Aber wie schaut es eigentlich aus, wenn die meisten der Eigentümer sich dann nicht für eine Gas- Ölheizung entscheiden sondern nach einer Alternative suchen?

Was könnte eine Alternative zur Gas- Ölheizungsverbot sein?

Aktuell erfährt die Wärmepumpen Installation einen Aufschwung. Warum aber ist die Wärmepumpe eine gute Alternative? Der Bedarf an Energie einer Wärmepumpe wird zu ca. drei Viertel aus der natürlichen Umgebung und zu einem Viertel aus bezogenem Strom gedeckt. Somit wären das bereits mehr als 65% ökologischer Strom, wie im Koalitionsvertrag beschlossen. Was sind aber die Voraussetzungen um den Einsatz einer Wärmepumpe hinsichtlich Sinnhaftigkeit zu rechtfertigen? Ausgehend von dem Klimaziel bis 2045 ist die Wärmepumpe eine gute Alternative. Aber – auf die Voraussetzungen kommt es an um die Kosten nicht ins bodenlose laufen zu lassen, hier spielen Gebäudevoraussetzungen, Arten von Wärmepumpen etc. eine wichtige Rolle.

Sollte zum Beispiel ein Haus noch mit einer alten Heizung, statt einer Fußbodenheizung, und einer schlechten Dämmung ausgestattet sein, wäre es ratsam dies zu ersetzen. Hier kommen aber enorme Kosten auf den Eigentümer zu. Dann fallen noch die Kosten für die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe an. Somit ist es absolut ratsam, einen Energieberater zu Rate zu ziehen, bevor die Kosten explodieren ohne in einer angemessenen Amortisationszeit rechnen zu können.

Sollte das Geld nicht vorhanden sein um eine vorherige Haussanierung durchführen zu können, kann man auch klassisch mit Holz heizen. Dies wäre eine weitere Alternative, sollte die Wärmepumpe nicht in Frage kommen.

Update zu Alternativen zu Gas- und Ölheizung

Einer der wichtigsten Faktoren bei dieser Entscheidung ist die Kosteneinsparung. Bei alternativen Methoden lässt sich Geld sparen. Dazu gehören unter anderem Solarheizungen sowie Pellet- oder Ölheizungen. Auch Wärmepumpen sind mittlerweile eine beliebte Alternative geworden. Es ist wichtig, dass Sie sich über die einzelnen Kostenpunkte genau informieren, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.

Ein weiterer Aspekt ist die Umweltfreundlichkeit der jeweiligen Heizmethode. Viele Gasheizungssysteme erzeugen eine beträchtliche Menge an Kohlenstoffdioxid (CO2). CO2 trägt zur globalen Erwärmung bei, weswegen viele Menschen nach Alternativen suchen. Glücklicherweise gibt es viele emissionsarme Optionen, die helfen können, den ökologischen Fußabdruck zu verringern.

Es gibt noch andere Faktoren zu berücksichtigen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden sollte. Einige alternativen Methoden benötigen mehr Wartung als Gasheizungssysteme und andere haben höhere Anfangsinvestitionen. Es gilt daher immer seinen individuellen Bedarf zu berücksichtigen und auf Basis dessen zu entscheiden. Alles in allem macht es sehr wohl Sinn, auf Gas zu verzichten und stattdessen alternative Heizmethoden in Betracht zu ziehen. Insbesondere für diejenigen unter uns, die Umweltfreundlichkeit schätzen und gleichzeitig Kosteneinsparung anstreben.

Fazit wenn das Gas- Ölheizungsverbot bereits am 1. Januar 2024 in Kraft tritt

Rein ökologisch betrachtet ist dieser Schritt sinnvoll. Gerade wenn ca. 50% des Erdgasbedarfs in Deutschland zum Heizen der Wohnungen dient, ist es umso sinnvoller diesen Weg zu gehen, da Deutschland den Bürgerinnen und Bürger mehr Sicherheit zum Heizen geben könnten. Aber auch hier sei gesagt, Sicherheit kommt nicht von alleine, Handeln ist immer Voraussetzung. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist es auch die Kosten klar und transparent für den Eigentümer aufzuzeigen, aber gleichzeitig auch Möglichkeiten in Form von Förderungen an die Hand zu geben, ebenfalls in den „Genuss“ einer ökologischen Alternative zu kommen. Abschließend, sollte das Gesetz jetzt schneller in Kraft treten als ursprünglich geplant, empfiehlt es sich eine Beratung in Anspruch zu nehmen, die im Falle massiv Zeit und Geld einsparen kann.

Quellen:

Deutsche Handwerks Zeitung

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen